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News-Artikel

Die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayifSMV) wurde bis 12.01.2022 verlängert.

Danach ist weiterhin die Teilnahme an Kursen in geschlossenen Räumen nur für Teilnehmer*ìnnen möglich, die die 2G-Regel (vollständiger Impfschutz oder genesen) schriftlich nachweisen können. Es gilt auch die FFP2-Maskenpflicht im Gebäude bis zum Platz weiter.

Bei allen Kursen (außer Gesundheit) gilt 2G für Teilnehmende - neu: 3G für Kursleitende.

Für die Gesundheitskurse gilt nach wie vor 2G+ für Teilnehmende - neu 3G für Kursleitende

neu: ab dem 15. Tag nach der Auffrischungsimpfung (Booster) ist kein zusätzlicher Testnachweis mehr erforderlich. Neu: 3G für Kursleitende.

Outdoor: neu 2G für Gesundheitskurse und Führungen

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihre vhs olm


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